Bildungskarenz ermöglicht Arbeitnehmer*innen, die mind. 6 Monate durchgehend bei uns beschäftigt sind, sich aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis für eine Weiterbildung mit beruflichem Bezug freistellen zu lassen. Die zwischen Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen vereinbart werden muss. Darauf besteht kein Rechtsanspruch.
Während der Bildungskarenz bekommst du unter bestimmten Voraussetzungen „Weiterbildungsgeld“ in der Höhe des Arbeitslosengeldes. Den Antrag auf Weiterbildungsgeld musst du beim AMS stellen.
Es besteht kein gesetzlicher Kündigungsschutz.
Für die Zeiten der Bildungskarenz besteht auch kein Anspruch auf Sonderzahlungen, der Urlaubsanspruch wird anteilig verkürzt.
Weiterbildungsgeld kannst du nur dann bekommen, wenn du unmittelbar nach Ende des Kinderbetreuungsgeldbezugs in Bildungskarenz gehen kannst.
Das bedeutet: Kurs, Studium etc. muss unmittelbar an den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes anschließen, d.h. am nächsten Tag beginnen (z.B. letzter Tag KBG-Bezug 15.2., Beginn Bildungskarenz und –maßnahme 16.2.).
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